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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Jugendzentrum Sohren

Vertragsbedingungen für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen, die zwischen
dem Bistum Trier als Träger der
Jugendzentrum Sohren
Untere Bergstr. 1
55487 Sohren

– im Folgenden „Veranstalter“ – genannt
und
den in § 1 des Vertrags bezeichneten Teilnehmer*innen – im Folgenden „Teilnehmer*innen“ – genannt
geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen


(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmer*in gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des/der Teilnehmers*in werden nicht anerkannt, es sei denn der Veranstalter stimmt Ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.


(2) Der/die Teilnehmer*in ist Verbraucher*in, soweit der Zweck der Teilnahme an der Veranstaltung nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer*in jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss


(1) Der/die Teilnehmer*in oder die personensorgeberechtigte Person des/der Teilnehmer*in meldet sich auf einem von dem Veranstalter herausgegebenen Anmeldeformular oder über die Homepage des Veranstalters zur Veranstaltung an. Mit der Abgabe des unterzeichneten Anmeldeformulars oder über den Button „Anmeldung abschicken“ gibt der/die Teilnehmer*in einen verbindlichen Antrag auf Teilnahme an der Veranstaltung ab. Vor Abschicken der Anmeldung kann der/die Teilnehmer*in die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Anmeldung über die Homepage kann jedoch nur abgegeben oder übermittelt werden, wenn der/die Teilnehmer*in durch Ankreuzen des Kästchens oder durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.


(2) Der Veranstalter schickt nach Erhalt des Anmeldeformulars dem/der Teilnehmer*in eine automatische Empfangsbestätigung per Email zu, in welcher die Anmeldung des Teilnehmers nochmals aufgeführt wird und die der/die Teilnehmer*in über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anmeldung des/der Teilnehmers*in beim Veranstalter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Veranstalter zustande, die mit Auftragsbestätigung bei Abgabe des unterzeichneten Anmeldeformulars oder gesonderter E-Mail („Auftragsbestätigung“) bei Online-Anmeldung versandt wird.


(3) Die Berücksichtigung der jeweiligen Anmeldung erfolgt nach der Reihenfolge ihres Eingangs und ggf. Überweisung des Teilnehmer*innenbeitrags. Sollte die maximale Teilnehmerzahl überschritten sein, wird versucht, der/die Anmeldende auf der Warteliste registriert und sobald ein Platz frei wird, informiert.

§ 3 Widerruf


(1) Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der/ Teilnehmer*in den Veranstalter, das
Jugendzentrum Sohren
Untere Bergstr. 1
55487 Sohren

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der/die Teilnehmer*in die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


(2) Wenn der/die Teilnehmer*in diesen Vertrag widerrufen, hat der Veranstalter alle Zahlungen, die er von dem/der Teilnehmer*in erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Veranstalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden der Veranstalter dasselbe Zahlungsmittel, das der/die Teilnehmer*in bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der/die Teilnehmer*in verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er/sie dem Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


§ 4 Stornierung der Veranstaltung durch den/die Teilnehmer*in, Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter


(1) Der/die Teilnehmer*in hat das Recht, von der Veranstaltung bis zu zwei Wochen vor deren Beginn kostenfrei zurückzutreten. Tritt er in der Zeit vom 14. Tag bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zurück, sind vom Teilnehmer bis zu 50 % des Veranstaltungsentgelts als Stornierungskosten zu tragen. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung betragen die Stornierungskosten bis zu 100%. Alternativ kann der/die Teilnehmer*in eine/n geeignete/n Ersatzteilnehmer*in stellen. Die Stornierung muss in Textform gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei dem Veranstalter maßgebend. Dem/der Teilnehmer*in ist der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter durch seine Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


(2) Veranstaltungsabsagen wegen Ausfall des/der Referenten*in oder zu geringer Teilnehmerzahl und Änderungen des Vernatsaltungstermins bleiben vorbehalten. In diesen Fällen wird die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder für sonstige Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen


(1) Die Teilnahmegebühr ist mit der ordnungsgemäßen Anmeldung fällig und persönlich oder per Überweisung auf die Bankverbindung Inhaber*in: Jugendzentrum Sohren; Geldinstitut: KSK Rhein-Hunsrück; IBAN: DE65 5605 1790 0013 0265 05; BIC: MALADE51SIM unter Nennung des in der Ausschreibung angegebenen Veranstaltungstitels sowie des Vor- und Nachnamens des Teilnehmenden zu zahlen.


§ 6 Teilnahmebescheinigung


Der/die Teilnehmer*in erhält nach dem Ende einer (Schulungs)veranstaltung auf Wunsch eine kostenfreie Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung.


§ 7 Hinweise zur Datenverarbeitung


Hinweise zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.


§ 8 Schlussbestimmungen


(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmer*in findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


(2) Sofern es sich bei dem/der Teilnehmer*in um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmer*in der Sitz des Veranstalters.


(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.


(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene oder defekte private Gegenstände und Wertsachen.


(5) Im Falle einer Verletzung bzw. Erkrankung des/der Teilnehmer*in behält sich der Veranstalter vor im Notfall eine medizinische Versorgung zu veranlassen, sofern die Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig erreichbar sind.


(6) bei grobem Fehlverhalten und/oder Erkrankung des/der Teilnehmer*in behält sich der Veranstalter vor diese*n von der Veranstaltung auszuschließen 


Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns im Bistum Trier,

Jugendzentrum Sohren
Untere Bergstr. 1
55487 Sohren
Telefon: 06543980169
E-Mail: juzsohren@bgv-trier.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.