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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Vertragsbedingungen für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen, die zwischen

dem Bistum Trier als Träger der

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54290 Trier
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fachstellejugend.trier@bistum-trier.de

– im Folgenden „Veranstalter“ – genannt

und

den in § 1 des Vertrags bezeichneten Teilnehmenden – im Folgenden „der/die Teilnehmende“ – genannt

geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des/der Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn der Veranstalter stimmt Ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(2) Der/die Teilnehmende ist Verbraucher/in, soweit der Zweck der Teilnahme an der Veranstaltung nicht seiner/ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer/in jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Der/die Teilnehmende meldet sich auf einem von dem Veranstalter herausgegebenen Anmeldeformular oder über die Homepage des Veranstalters zur Veranstaltung an. Mit der Abgabe des unterzeichneten Anmeldeformulars oder über den Button „Anmeldung abschicken“ gibt der/die Teilnehmende einen verbindlichen Antrag auf Teilnahme an der Veranstaltung ab. Vor Abschicken der Anmeldung kann der/die Teilnehmende die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Anmeldung über die Homepage kann jedoch nur abgegeben oder übermittelt werden, wenn der/die Teilnehmende durch Ankreuzen des Kästchens oder durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Veranstalter schickt nach Erhalt des Anmeldeformulars dem/der Teilnehmenden eine automatische Empfangsbestätigung per Email zu, in welcher die Anmeldung des/der Teilnehmenden nochmals aufgeführt wird und die der/die Teilnehmende über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anmeldung des/der Teilnehmenden beim Veranstalter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Veranstalter zustande, die mit Auftragsbestätigung bei Abgabe des unterzeichneten Anmeldeformulars oder gesonderter E-Mail („Auftragsbestätigung“) bei Online-Anmeldung versandt wird.

(3) Die Berücksichtigung der jeweiligen Anmeldung erfolgt nach der Reihenfolge ihres Eingangs. Sollte die maximale Teilnehmerzahl überschritten sein, wird versucht, den darüber hinaus eingegangenen Anmeldungen bei einem weiteren Termin die Teilnahme zu ermöglichen.

§ 3 Widerruf
(1) Der/die Teilnehmende hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Teilnehmende den Veranstalter, die

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mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der/die Teilnehmende kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches der Bestätigungsmail beigefügt ist, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der/die Teilnehmende die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(2) Wenn der/die Teilnehmende diesen Vertrag widerruft, hat der Veranstalter alle Zahlungen, die er von dem/der Teilnehmenden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Veranstalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der/die Teilnehmende bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem/der Teilnehmenden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der/die Teilnehmende verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der/die Teilnehmende dem Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er/sie den Veranstalter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 4 Stornierung der Veranstaltung durch den/die Teilnehmende/n, Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter
(1) Der/die Teilnehmende hat das Recht, von der Veranstaltung bis zu zwei Wochen vor deren Beginn kostenfrei zurückzutreten. Tritt er/sie in der Zeit vom 14. Tag bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zurück, sind von dem/der Teilnehmenden bis zu 50 % des Veranstaltungsentgelts als Stornierungskosten zu tragen. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung betragen die Stornierungskosten bis zu 100%. Die Stornierung muss in Textform gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei dem Veranstalter maßgebend. Dem/der Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter durch seine Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Veranstaltungsabsagen wegen Ausfall des/der Referenten/in oder zu geringer Teilnehmerzahl und Änderungen des Seminartermins bleiben vorbehalten. In diesen Fällen wird die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder für sonstige Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

§ 5 Zahlung Teilnahmegebühr
(1) Sollte eine Teilnahmegebühr fällig sein, wird eine separate Rechnung erstellt.

§ 6 Teilnahmebescheinigung
Der/die Teilnehmende erhält nach dem Ende der Veranstaltung auf Wunsch eine kostenfreie Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung.

§ 7 Hinweise zur Datenverarbeitung
Hinweise zur Datenverarbeitung bitte der Datenschutzerklärung entnehmen.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Sofern es sich bei dem/der Teilnehmenden um eine/n Kaufmann/-frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmenden der Sitz des Veranstalters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
 


Widerrufsbelehrung

(1) Der/die Teilnehmende hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Teilnehmende den Veranstalter, die

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0651/99 475 940
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mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der/die Teilnehmende kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches der Bestätigungsmail beigefügt ist, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der/die Teilnehmende die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(2) Wenn der/die Teilnehmende diesen Vertrag widerruft, hat der Veranstalter alle Zahlungen, die er von dem/der Teilnehmenden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Veranstalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der/die Teilnehmende bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem/der Teilnehmenden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der/die Teilnehmende verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der/die Teilnehmende dem Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er/sie den Veranstalter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.