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Gemeinsam die MAVO kennenlernen und anwenden können

Tandemschulung für Dienstgebervertreter*innen und MAVen der gleichen Einrichtung

Art der Veranstaltung: Seminar

Kosten

Teilnahmebeitrag: 375,00 €

Terminübersicht

Mo, 30.09.2024 - 10:00 Uhr bis Di, 01.10.2024 - 16:00 Uhr

In diesem Seminar ist die Anwesenheit von Dienstgebervertreter*innen und Mitgliedern der MAV aus derselben Einrichtung unabdingbar!


„Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden“ (§ 26 Abs. 1 S. 1-2 MAVO Bistum Trier). Dienstgeber und MAV sollen also „auf Augenhöhe“ agieren. Der Dienstgemeinschaftsgedanke zeichnet sich durch gemeinsames Gestalten und gemeinsames Verantworten aller Beteiligten aus. Im Verhältnis zwischen Dienstgeber und MAV stellt sich die gelebte Dienstgemeinschaft oftmals jedoch als eine Herausforderung dar.

Mit diesem Seminar sollen Dienstgebervertreter und MAV-Mitglieder gemeinsam die gesetzlichen Vorschriften der MAVO und insbesondere ihre hieraus erwachsenden Rollen kennen lernen. Entsprechend werden die Vorschriften in der MAVO für die Amtsführung und die Beteiligungsrechte der MAV vorgestellt und erörtert.
 

Themen: 

  • Der Dritte Weg – Das Arbeitsrecht der Kirche und seine Grundlagen
  • Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse als Basis des Arbeitsrechts der katholischen Kirche
  • AVR bzw. KAVO – Kirchlicher Tarifvertrag?
  • Die MAVO als gesetzliche Grundlage der MAV-Arbeit
  • Amts- und Geschäftsführung der MAV: §§ 21-25 MAVO
  • Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und der MAV
  • Allgemeine Aufgaben der MAV nach § 26 MAVO
  • Anhörung, Mitberatung, Vorschlagrecht, Zustimmungsrechte: §§ 29-36 MAVO
  • Antragsrecht, Dienstvereinbarung: §§ 37-38 MAVO

Referent/in

Manfred Jüngst

Vorsitzender Richter des diözesanen Arbeitsgerichts für den MAVO-Bereich Köln, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln a. D.

Anmeldung und Verfügbarkeit

14 Plätze frei

Anmeldungen bis 28.08.2024 möglich

Veranstaltungsort

Robert Schuman Haus

Auf der Jüngt 1
54293 Trier

Telefon: 0651 8105-222
Fax: 0651 8105-444

Veranstalter (Verantwortlicher)

BGV Trier SB 2
MAV Seminare

mav-seminare-trier@bistum-trier.de

Telefon: 0651 7105-490

Mustorstraße 2
54290 Trier