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Gemeinsam die MAVO kennenlernen und anwenden können

Tandemschulung für Dienstgebervertreter*innen und MAVen der gleichen Einrichtung

Art der Veranstaltung: Seminar

Kosten

Teilnahmebeitrag: 330,00 €

Terminübersicht

Mi, 03.07.2024 - 10:00 Uhr bis Do, 04.07.2024 - 16:00 Uhr

ACHTUNG: ÄNDERUNG VON TERMIN UND TAGUNGSORT, NEU: 03.-04.07.2024 im Tagungshaus der pastoralen Berufe in Trier.


In diesem Seminar ist die Anwesenheit von Dienstgebervertretern und Mitgliedern der MAV aus derselben Einrichtung unabdingbar!


„Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden“ (§ 26 Abs. 1 S. 1-2 MAVO Bistum Trier). Dienstgeber und MAV sollen also „auf Augenhöhe“ agieren. Der Dienstgemeinschaftsgedanke zeichnet sich durch gemeinsames Gestalten und gemeinsames Verantworten aller Beteiligten aus. Im Verhältnis zwischen Dienstgeber und MAV stellt sich die gelebte Dienstgemeinschaft oftmals jedoch als eine Herausforderung dar.

Mit diesem Seminar sollen Dienstgebervertreter und MAV-Mitglieder gemeinsam die gesetzlichen Vorschriften der MAVO und insbesondere ihre hieraus erwachsenden Rollen kennen lernen. Entsprechend werden die Vorschriften in der MAVO für die Amtsführung und die Beteiligungsrechte der MAV vorgestellt und erörtert.
 

Themen: 

  • Der Dritte Weg – Das Arbeitsrecht der Kirche und seine Grundlagen
  • Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse als Basis des Arbeitsrechts der katholischen Kirche
  • AVR bzw. KAVO – Kirchlicher Tarifvertrag?
  • Die MAVO als gesetzliche Grundlage der MAV-Arbeit
  • Amts- und Geschäftsführung der MAV: §§ 21-25 MAVO
  • Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und der MAV
  • Allgemeine Aufgaben der MAV nach § 26 MAVO
  • Anhörung, Mitberatung, Vorschlagrecht, Zustimmungsrechte: §§ 29-36 MAVO
  • Antragsrecht, Dienstvereinbarung: §§ 37-38 MAVO

Referent/in

Manfred Jüngst

Vorsitzender Richter des diözesanen Arbeitsgerichts für den MAVO-Bereich Köln, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln a. D.

Anmeldung und Verfügbarkeit

9 Plätze frei

Anmeldungen bis 29.05.2024 möglich

Veranstaltungsort

Haus der pastoralen Berufe

Priesterseminar
JesuitenStr. 13
54290 Trier

Veranstalter (Verantwortlicher)

BGV Trier SB 2
MAV Seminare

mav-seminare-trier@bistum-trier.de

Telefon: 0651 7105-490

Mustorstraße 2
54290 Trier