Anmeldungen bis 29.05.2024 möglich
Art der Veranstaltung: Seminar
Kosten
Teilnahmebeitrag: 330,00 €
Terminübersicht
ACHTUNG: ÄNDERUNG VON TERMIN UND TAGUNGSORT, NEU: 03.-04.07.2024 im Tagungshaus der pastoralen Berufe in Trier.
In diesem Seminar ist die Anwesenheit von Dienstgebervertretern und Mitgliedern der MAV aus derselben Einrichtung unabdingbar!
„Der
Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in
besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung
der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung
haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht
und Billigkeit behandelt werden“ (§ 26 Abs. 1 S. 1-2 MAVO Bistum Trier).
Dienstgeber und MAV sollen also „auf Augenhöhe“ agieren. Der
Dienstgemeinschaftsgedanke zeichnet sich durch gemeinsames Gestalten und
gemeinsames Verantworten aller Beteiligten aus. Im Verhältnis zwischen
Dienstgeber und MAV stellt sich die gelebte Dienstgemeinschaft oftmals jedoch
als eine Herausforderung dar.
Mit
diesem Seminar sollen Dienstgebervertreter und MAV-Mitglieder gemeinsam die gesetzlichen
Vorschriften der MAVO und insbesondere ihre hieraus erwachsenden Rollen kennen
lernen. Entsprechend werden die Vorschriften in der MAVO für die Amtsführung
und die Beteiligungsrechte der MAV vorgestellt und erörtert.
Themen:
Referent/in
Manfred Jüngst
Vorsitzender Richter des diözesanen Arbeitsgerichts für den MAVO-Bereich Köln, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln a. D.
Anmeldung und Verfügbarkeit
Anmeldungen bis 29.05.2024 möglich
Veranstaltungsort
Veranstalter (Verantwortlicher)
BGV Trier SB 2
MAV Seminare
mav-seminare-trier@bistum-trier.de
Telefon: 0651 7105-490
Mustorstraße 2
54290 Trier